
Die auch den Windpark Blaufelden vertretene Rechtsanwaltskanzlei Engemann und Partner hat in einem anderen Verfahren zum Thema Einspeisepunkt / EEG in den bisherigen beiden Vorverfahren beim LG und beim OLG obsiegt und gerichtlich feststellen lassen, dass der nächstmögliche Einspeisepunkt der auf Spannungsebene nächste in einfacher Entfernung liegende Punkt ist.
Für den Windpark Blaufelden wäre dies die nächste in Entfernung liegende Spannungsebene auf 20 kV-Basis im Gewerbegebiet Blaufelden.
Da die Energieversorger hier in Berufung gingen wird der BGH voraussichtlich am 15.02.2012 ein Grundsatzurteil sprechen. Die Regelungen im EEG sind eindeutig, dennoch stehen die Energieversorger auf dem Standpunkt, dass der Gesetzgeber eigentlich etwas anderes gewollt hat.
Den Windpark Blaufelden betrifft dieses Urteil insoweit, als das für 7 WKA eine 19 km Kabeltrasse zum Umspannwerk Niederstetten gelegt werden sollte, oder ggf. 2 Kabeltrassen in etwa halber Distanz.
Derzeit besteht für 4 WKA die Einspeisezusage in Schrozberg, ca. 8 km vom Windpark entfernt.
Nach dem Richterspruch werden die Planungsarbeiten an der Kabeltrasse wieder aufgenommen.
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